Liebe Familien, angesichts der immer noch hohen lnfektionszahlen hat der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg am 14. Januar 2021 beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte bis Ende Januar weiter deutlich einzuschränken.Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bis mindestens 31.01.2021 grundsätzlich geschlossen. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der
Kindertagespflege betreut
werden, wird an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung
eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die
jeweiligen Betreuungskräfte. Bei den Kitas
und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch
den Träger. Anspruch auf Notbetreuung haben
Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder
der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.Dies
gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für
Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Bitte melden Sie Ihren Notbetreuungsbedarf vorab telefonisch oder schriftlich bei der Einrichtungsleitung an.
Liebe Familien,
angesichts der immer noch hohen lnfektionszahlen hat der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg am 14. Januar 2021 beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte bis Ende Januar weiter deutlich einzuschränken.
Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bis mindestens 31.01.2021 grundsätzlich geschlossen.
Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der
Kindertagespflege betreut
werden, wird an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung
eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die
jeweiligen Betreuungskräfte.
Bei den Kitas
und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch
den Träger.
Anspruch auf Notbetreuung haben
Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder
der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Dies
gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für
Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
Bitte melden Sie Ihren Notbetreuungsbedarf vorab telefonisch oder schriftlich bei der Einrichtungsleitung an.