Schutzkonzepte für Kinder


SCHUTZAUFTRAG DER EINRICHTUNG

 

Auszug aus der Kindergartenordnung:
Kindertageseinrichtungen besitzen nach §8 des Achten Sozialgesetzbuches einen besonderen Schutzauftrag bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gegenüber den von ihnen betreuten Kindern.
Dies betrifft insbesondere Vernachlässigung, psychische und körperliche Misshandlung oder sexuellen Missbrauch.
Der Träger der Einrichtung hat dabei sicherzustellen, dass die pädagogischen Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos andere Fachkräfte miteinbeziehen.
Sofern der Einrichtung gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt werden, sind – soweit der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird – die Personensorgeberechtigten und das Kind bei der Gefährdungsabschätzung miteinzubeziehen.
Insbesondere besteht die Verpflichtung, dass die pädagogischen Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten.
Gleichzeitig besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Jugendamt, falls angenommene Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die festgestellte Gefährdung abzuwenden.


SEXUALPÄDAGOGISCHES KONZEPT


Psychosexuelle Entwicklung von Kindern
Kinder sind neugierig auf diese Welt und sich selbst. Körperlichkeit und Sexualität sind für ihre Identitätsentwicklung von großer Bedeutung.
Von Geburt an spielt der Körper eine wichtige Rolle. Kinder kommen auf die Welt und fühlen zunächst körperlich. Die ersten „Welt-Erfahrungen“ beginnen mit dem Körper.
Es ist heute unbestritten, dass der Körper bei der Ich-Entwicklung der Kinder eine bedeutende Rolle spielt. Der Körper mit seinen Bewegungen und Empfindungen ist der erste Bezugspunkt des Säuglings.
Von Beginn an sucht der Säugling die Nähe zu anderen Menschen, die ihm vertraut werden. Mit ihren Augen, ihren Ohren, mit dem Mund und über die Haut nehmen sie Beziehung zu den Menschen in ihrer Umgebung auf und gehen intensive Bindungen ein.
Sie genießen es, gehalten, gestreichelt und liebkost zu werden und empfinden dabei körperliches und seelisches Wohlbefinden.
In der Welt des Säuglings sind Hautberührungen zentral. Die Bedürfnisse nach körperlicher Nähe, seelischer Sicherheit und sozialem Austausch sind untrennbar miteinander verbunden.
Dieser frühe Austausch von Berührungen hat weitreichende Auswirkungen für das spätere Leben.
Er vermittelt und stärkt das Gefühl von Vertrauen, sowie Gefühle von Gemeinschaft und Sicherheit. Durch Berührungen und Hautkontakt können sich Kinder entfalten und wachsen.
Jedoch ist der Umgang mit Berührungen von kulturellen, religiösen, sozialen und familiären Vorstellungen abhängig. Diese geben vor, welche Formen der Berührungen anerkannt und gefördert bzw. tabuisiert werden.
Im Allgemeinen werden körperliche Berührungen häufig dann unterbunden, wenn sie sexuell gedeutet werden. „Unverfängliche“ Berührungen wie der Kuss auf die Wange oder Raufereien werden akzeptiert, Selbstberührungen an den Geschlechtsteilen dagegen werden eher kritisch betrachtet.
Beim eincremen und einseifen werden kaum Einwände erhoben, viel häufiger aber bei Selbstberührungen durch Streicheln und Masturbieren.
Sexualität prägt unser Leben von Geburt an. Kinder kommen als sexuelle Wesen zur Welt. Sie suchen Kontakt, Nähe, Wärme, Zärtlichkeit. Sie probieren aus, wie sich Umarmungen, Küsse und Berührungen anfühlen und erleben von Erwachsenen manche Verhaltensunsicherheit und Einschränkung.
Sexualität beginnt nicht erst „später“, also etwa in der Zeit der Pubertät, sondern gehört als menschliches Grundbedürfnis von Anfang an zur Entwicklung jedes Kindes. Sie ist kein Vorrecht von Jugendlichen und Erwachsenen, sondern durchzieht das ganze Leben. Allerdings äußert sich Sexualität je nach Alter, Reife und Entwicklungsphase in sehr unterschiedlichen Formen. Entscheidend kommt es darauf an, die kindliche Sexualität in ihrer Besonderheit und Eigenständigkeit zu erkennen und wertzuschätzen.
Das Sprechen über Sexualität und Körperlichkeit fällt heute noch vielen Eltern schwer.
In den letzten Jahrzehnten wurde eine bejahende Einstellung zur kindlichen Sexualität erreicht.
Diese droht nun wieder verloren zu gehen, weil sehr viele Eltern Angst vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene oder ältere Kinder haben. Verständlicherweise soll diese Gefahr auf jeden Fall vom eigenen Kind abgewehrt werden.
Sexualität ist nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern umfasst körperliche, biologische, psychosoziale und emotionale Aspekte und kann als wichtige Lebensäußerung angesehen werden.
Sexualität zeigt sich in allen Lebensphasen. Sie ist eine Lebensenergie, die sich im Körper entwickelt und lebenslang -von der Kindheit bis zum Alter- wirksam ist. Es gibt vielfältige Ausdrucksweisen von Sexualität: Zärtlichkeit, Sinnlichkeit, Lust, Geborgenheit, Leidenschaft, Erotik, aber auch das Bedürfnis nach Fürsorge und Liebe.
Dieser breiten Sicht auf Sexualität steht das Denken vieler Menschen entgegen, dass nur Handlungen, die mit den Genitalien zu tun haben, zur Sexualität gehören.

Sexualität von Kindern
Schon Säuglinge leben Sexualität. Die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten zeigen sich in der Saug- und Berührungslust von Säuglingen, wozu auch das berühren der Geschlechtsteile gehört.
Der Hautkontakt, das Schmusen und Küssen, sowie die sinnlichen Aspekte Riechen, Schmecken, Sehen, Fühlen sind Bestandteile kindlicher sexueller Ausdrucksformen.
Später gehört die Schwärmerei für die Eltern, die Erzieherin/den Erzieher genauso dazu wie das geschützte Einschlafen und Ankuscheln. Bei Kindern liegen diese Ausdrucksformen noch eng beieinander. Kinder lieben ganzheitlich und ganzkörperlich.
Kindliche Sexualität darf keinesfalls mit Erwachsenensexualität gleichgesetzt werden.
Kinder leben ihre Sexualität egozentrisch, auf sich selbst bezogen. Ihr Interesse gilt dem Ausprobieren und Kennenlernen ihres Körpers. Diese kindliche Neugier macht auch vor Sexualität nicht Halt. So wird z.B. ausprobiert, wie sich Zungenküsse anfühlen.
Kinder nehmen ihre eigene Geschlechteridentität wahr und sind neugierig auf den Körper des jeweils anderen Geschlechts.
Bei Kindern gibt es keine Trennung von Zärtlichkeit, Schmusen und dem Berühren der Genitalien.
Gesellschaftliche Sexualnormen, Moral, Schamgefühl und Grenzen sind nicht angeboren und müssen erst noch gelernt werden.
Der Begriff "Sinnlichkeit" charakterisiert die kindliche Sexualität in ihrer Ganzheitlichkeit recht treffend:
Dies bedeutet, dass viele Formen der kindlichen Sexualität Erwachsenen gar nicht auffallen, weil sie nicht wissen, dass es sich um Sexualität handelt. Wenn sich ein Fünfjähriger jeden Abend, bevor er den Schlafanzug anzieht, noch einmal nackt auf das Daunenbett fallen lässt, ahnen seine Eltern in der Regel nicht, dass ihm der kühle, weiche Stoff des Bettzeugs schöne sexuelle Gefühle macht. Und die Eltern einer Vierjährigen kommen wahrscheinlich nicht darauf, dass sie sich gerne von anderen Kindern kämmen lässt, weil es dann am Rücken kribbelt und der ganze Körper so schöne Schauer kriegt.
Kinder zeigen Interesse an den Genitalien, sind neugierig, aber sie haben kein Interesse an genitaler Sexualität. Diese entsteht erst durch die Veränderung des Hormonspiegels in der Pubertät.
Dies ist ein entscheidender Unterschied zur Erwachsenensexualität.

Heißes Eisen: Doktorspiele
Im Alter zwischen 3-6 Jahren gehören Doktorspiele zur normalen Ausdrucksform kindlicher Sexualentwicklung.
Durch Doktorspiele erfahren Kinder sich selbst und auch andere körperlich. Diese sexuellen Erfahrungen sind wichtig und wertvoll und tragen zu einer positiven Gesamtentwicklung des Kindes bei.
Die Erzieherinnen unseres Kindergartens besprechen mit den Kindern die Regeln der Doktorspiele. Es ist wichtig, dass dieses Thema mit den Kindern altersgemäß angesprochen wird und auch Grenzen und Verhaltensregeln für alle verbindlich in der Kindergruppe besprochen werden.
Regeln für Doktorspiele:
- Kinder haben das Recht sich mit Freunden zurückzuziehen.
- Alle Kinder spielen freiwillig mit. Kinder dürfen andere Kinder nicht zu einem Spiel überreden, zwingen oder erpressen.
- Doktorspiele finden nur zwischen Kindern gleichen Entwicklungsstandes statt. Ältere Kinder dürfen nicht mitspielen (maximal 2 Jahre Altersunterschied).
- Das Spiel muss gleichberechtigt sein. Keiner ordnet sich dem Anderen unter.
- Kein Kind darf einem anderen Kind wehtun.
- Kein Kind fasst andere Kinder im Intimbereich an. Deshalb möchten wir, dass bei Doktor- oder Wasserspielen die Unterhose nicht ausgezogen wird.
- Es werden keine Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt.
- Nein ist nein! Meine Grenzen und die Grenzen anderer Kinder müssen beachtet werden.
- Hilfe holen ist kein Petzen. Wenn sich ein Kind im Verlauf eines Spiels unwohl fühlt, darf es jederzeit Schutz oder Hilfe von einer Erzieherin einfordern.
- Wenn ein Kind nicht mehr mitspielen möchte, ist das Spiel beendet.

Ganzheitliche Sexualpädagogik in der Kita
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg stellt im Bildungs- und Entwicklungsfeld „Körper“ ganz konkrete Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas:
„…Eine vielseitige Förderung und Unterstützung der Kinder bei der Entdeckung ihrer unzähligen körperlichen Ausdrucksmöglichkeiten ist wichtig für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes.“
Später wird dies bei den geforderten Zielen konkretisiert:
„Kinder entfalten ein positives Körper- und Selbstkonzept als Grundlage für die gesamte Entwicklung.“
„Kinder entdecken ihre Sexualität und die Geschlechterunterschiede und erleben Behutsamkeit, Respekt und Gleichwertigkeit im sozialen Miteinander von Jungen und Mädchen.“
Das europäische Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ veröffentlicht.
Darin werden Sexualaufklärung und sexuelle Bildung als Bestandteil der allgemeinen Bildung mit dem Ziel gesehen, die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit zu fördern.
Zugleich soll Sexualaufklärung ermöglichen, negative Folgen von Sexualität zu vermeiden. Kinder, die Geschlechtsorgane benennen können und wissen, dass es in Ordnung ist, über sexuelle Themen zu sprechen, die ihre Grenzen kennen und die Einhaltung dieser einfordern, werden deutlich seltener Opfer von sexuellen Übergriffen oder sexuellem Missbrauch. Kinder brauchen Informationen und konkrete Erklärungen, um falsches Verhalten erkennen und benennen zu können.
Sexualerziehung und Sexualaufklärung sind also Präventionsmaßnahmen vor sexuellen Missbrauch und schützen somit Ihr Kind.
Die Standards gehen davon aus, dass die psychosexuelle Entwicklung des Kindes mit der Geburt beginnt. Es wird ausdrücklich empfohlen, Sexualaufklärung und sexuelle Bildung bereits in den ersten Lebensjahren vorzusehen. Dabei soll es nicht nur um die reine Vermittlung von Fakten gehen. Ebenso wichtig soll sein, die Entwicklung der kindlichen Sinnes- und Körperwahrnehmung und des Körperbildes zu fördern und das Kind zu befähigen, sich verantwortlich für sich selbst und anderen gegenüber zu verhalten.
Ziel soll es sein, das natürliche Lernen der Kinder durch aktives informieren zu ergänzen, um auf diese Weise das Thema zu normalisieren. Die Fragen der Kinder werden in altersgerechter Form beantwortet und es wird ihnen vermittelt, dass sexuelle Themen positiv sein können.
Das Kind kann auf diese Weise eine positive Einstellung zu seinem Körper entwickeln und entsprechende Kommunikationsfähigkeiten erlernen wie z. B. die richtige Benennung der Körperteile.
Gleichzeitig wird dem Kind vermittelt dass es individuelle Grenzen und soziale Regeln gibt, die einzuhalten sind z.B. „Du darfst nicht jeden einfach anfassen."
Noch wichtiger ist allerdings, dass das Kind lernt, eigene Grenzen zu erkennen und zu benennen z.B. „Du darfst nein sagen.“ „Du darfst um Hilfe bitten.“
Die pädagogischen Fachkräfte unserer Kita haben durch ihre Ausbildung, externe und interne Fortbildungen und durch Fachliteratur ein umfassendes Wissen über die psychosexuelle Entwicklung von Kindern, die Anforderungen an die pädagogische Fachkraft in Bezug auf Sexualaufklärung und Sexualerziehung. Das Wissen der ErzieherInnen bezieht sich auf aktuelle, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse.
Wir befürworten eine sexualitätsbejahende und körperfreundliche Erziehung und legen großen Wert auf den individuellen Schutz jedes einzelnen Kindes.
Das Wissen um die eigene Körperlichkeit macht Menschen stark, sich bei sexuellen Grenzverletzungen nicht alles gefallen zu lassen und sich angemessen zur Wehr zu setzen.
Jede Erzieherin hat an einer Kinderschutz-Fortbildung durch die Beratungsstelle für Kinderschutz teilgenommen und ist über die gesetzlichen Regelungen, so wie der konkreten Umsetzung in der Praxis geschult. Ein internes Kinderschutzmanagement wurde mit dem Kindergartenteam und dem Träger erarbeitet.
Wie sieht Prävention aus:
- Selbstvertrauen fördern
- Kindern Mitspracherecht einräumen
- Vorbild sein und selbst Grenzen setzen bzw. die Grenzen anderer achten
- Kinder haben gleiche Möglichkeiten bei unterschiedlichem Geschlecht
- Gefühle der Kinder wahrnehmen und verbalisieren
- Grenzen der Kinder achten
- Auf kindliche Fragen eingehen
- Körperteile mit den richtigen Begriffen bezeichnen

Eine sexualpädagogische Haltung ist notwendig, denn auch durch nicht reagieren üben wir Einfluss aus.
Sexualerziehung ist ein Teil der Erziehungsarbeit. Kinder bekommen Antworten auf ihre Fragen und finden bei uns Gesprächspartner und Zuhörer, mit denen sie alle Themen besprechen können, die sie beschäftigen.
Wir sind der Auffassung, dass das Sprechen über Sexualität zunächst ein Thema zwischen Eltern und Kind ist. Manchmal erhalten Kinder zuhause keine zufriedenstellenden Antworten oder die Fragestellung wird erst während der Betreuungszeit im Kindergarten aktuell, dann fällt die Beantwortung dieser Fragen in unseren Zuständigkeitsbereich und wir werden familienergänzend tätig.
Sollte Ihr Kind sich sehr intensiv für sexuelle Themen interessieren, werden Sie auf jeden Fall vom pädagogischen Personal darüber informiert.
Finden Kinder keine Antworten auf ihre Fragen, greifen sie auf alternative Informationsquellen zurück wie z.B. ältere Freunde/Geschwister oder das Internet.
Hiermit verlieren Eltern völlig die Kontrolle über den Wahrheitsgehalt der Informationen oder die Art und Weise der Wissensvermittlung an das Kind.
In unserem Kindergarten gibt es eine reichhaltige Auswahl an Bilderbüchern, die sich mit den Themen Körper, Sexualität, Fortpflanzung beschäftigen. Ihre BezugserzieherIn berät Sie gerne, um das für Ihre Familie passende Buch zu finden.
Auch haben wir Fachliteratur zum Thema kindliche Sexualität und Schutz vor sexuellem Missbrauch. Gerne leihen wir Bilderbücher und/oder Fachbücher an Sie aus. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Mit der Erstellung des sexualpädagogischen Konzepts wird die Definition der Begrifflichkeit „kindliche Sexualität“ und die Haltung der pädagogischen Fachkräfte für Sie als Eltern transparent und überprüfbar.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nationalitäten, Religionen und Lebensentwürfen der Familien unserer Kindergartenkinder, wissen wir, dass dieses Thema höchst kontrovers diskutiert wird.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine andere Haltung oder Meinung zu den genannten Themen haben. Es ist uns wichtig, dass die Kommunikation in allen Bereichen der kindlichen Entwicklung zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften erhalten bleibt.
„Sexualerziehung, sexuelle Bildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt sind nicht nur grundlegende Bedürfnisse, sondern gehören zu den Rechten jedes Kindes, sowohl nach der UN-Kinderrechstskonvention als auch gemäß nationaler Gesetze.“
Kindergarten heute 8/2015, S. 14


Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes
Verhaltenskodex für MitarbeiterInnen
- Bei Dienstantritt ist an alle MitarbeiterInnen der institutionelle Verhaltenskodex /Dienstanweisung zum grenzachtenden Umgang auszuhändigen. Der Empfang und die Einhaltung des Verhaltenskodex ist zu quittieren.
- In Fällen einer distanzlosen Umgangsweise von KollegInnen mit Kindern ist die Einrichtungsleitung zu informieren (z.B. bei einem zu intimen bzw. sexuell getönten Körperkontakt und verbalen Grenzverletzungen).
- Erscheint die Information der Kita-Leitung aus fachlichen oder persönlichen Gründen nicht sinnvoll, so müssen die Beobachtungen dem nächsthöheren Vorgesetzten oder externen Ansprechpersonen der Einrichtung gemeldet werden (externes Beschwerdemanagement).
- MitarbeiterInnen haben das Recht, sich im Falle einer Vermutung sexueller Übergriffe oder sexuellen Missbrauchs in der eigenen Einrichtung an eine externe Fachberatungsstelle zu wenden und sich beraten zu lassen.
- Körperkontakt zu Kindern ist mit angemessener professioneller Distanz zu gestalten.
- In Fällen von grenzverletzendem fachlichem Fehlverhalten ist in jedem Fall eine Abmahnung mündlich und schriftlich auszusprechen.
- Die Übernahme von privaten Babysitterdiensten ist sowohl hauptamtlichen MitarbeiterInnen als auch PraktikantInnen grundsätzlich untersagt/offenzulegen (Absprache mit dem Träger).
- Die pädagogischen Fachkräfte sind für den Schutz von Kindern verantwortlich und greifen aktiv ein, wenn die persönlichen Grenzen eines Kindes durch sexuelle Übergriffe verletzt werden.
- Pädagogische Fachkräfte informieren bei sexuellen Übergriffen durch Kinder sofort die Einrichtungsleitung, diese wiederum informiert den Träger, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Ebenso wird der Elternbeirat informiert.
- Bei sexuellen Übergriffen durch Kinder und bei sexuellen Grenzverletzungen/Übergriffen durch MitarbeiterInnen werden im Sinne der Erziehungspartnerschaft die Mütter und Väter der beteiligten Mädchen und Jungen informiert.
- MitarbeiterInnen fotografieren Mädchen und Jungen nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zum Zwecke der Bildungsdokumentation. Kinder werden niemals auf eine bloßstellende Art und Weise fotografiert oder gefilmt.
- Alle MitarbeiterInnen achten im Kontakt mit Kindern auf einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz.
- Alle Kinder werden von den Fachkräften mit ihrem Vornamen, kein Kind mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.
- Bei extremen Verhaltensauffälligkeiten von Kindern ist die BezugserzieherIn in Absprache mit der Kindergartenleitung verpflichtet, die präventive Kitafachberatung oder Beratungsstelle für Kinderschutz hinzuzuziehen bzw. die Auffälligkeiten in der Teamsupervision zu thematisieren.
-Pädagogische Fachkräfte sind verpflichtet, sich bei massiven Verhaltensauffälligkeiten oder plötzlichen Verhaltensveränderungen von einzelnen oder mehreren Kindern in Absprache mit der Kita-Leitung bei Beratungsstellen fachliche Unterstützung zu holen. Das Recht der Kinder und ihrer Eltern auf Datenschutz wird über eine anonymisierte Falldarstellung gewährleistet.
- Äußerungen von Kindern, die auf einen sexuellen Missbrauch bzw. eine Grenzverletzung hinweisen, werden zeitnah schriftlich festgehalten mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift.


Quellen:
„Sexualpädagogik in der Kita“
Jörg Maywald,  Herder Verlag, 2018

„Kindliche Sexualität zwischen altersangemessenen Aktivitäten und Übergriffen“ 
Strohhalm e.V., Landesjugendamt Brandenburg

„Kinder entdecken ihren Körper-Sexualentwicklung und Sexualerziehung“
Artikel aus „Unsere Kinder“ BZgA, Köln

„Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen
Kindergärten“, Herder Verlag, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

„Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung“ BZgA, 2005

„Trau dich“ Broschüre BZgA, 2006

„Liebevoll begleiten“, Broschüre BZgA, 2010

„Sich selbst entdecken und sinnlich erfahren“ Sexualpädagogik in der Kita
Christa Wanzeck-Sielert, Artikel aus Kindergarten heute, 2005, Herder Verlag

„Missbrauch durch den Erzieher einer Kindertagesstätte“
Fallanalyse von Ursula Enders, Strohhalm e.V., 2017

„Mutig fragen-besonnen handeln“
Bundesministerium für Frauen, Senioren und Familie, 2012

„Wie können Mädchen und Jungen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden“, Strohhalm e.V.